Familien u. Erziehungsberatung
Ich unterstütze Sie gerne in Familienangelegenheiten, bei Erziehungsfragen und Konflikten lösungsorientiert sowie bei Gesprächen zwischen den Generationen.
Vorrang für das Kindeswohl!
Im Bundeskanzleramt eingetragene Expertin für Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
§95 Abs. 1a AußStrG.
Beratung gemäß diesen Vorgaben - über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder.
Im Anschluss der Beratung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
"Kinder sind Gäste die nach dem Weg fragen"
(Maria Montessori)